Die Gerichtskasse Frankfurt am Main ist zuständig für
die Einziehung und Beitreibung von Gerichtskosten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltung-, Arbeits- und Sozialgerichte der Landgerichtsbezirke Frankfurt am Main und Hanau
Amtsgericht Frankfurt am Main Gerichtskasse Heiligkreuzgasse 34 60313 Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main Gerichtskasse 60256 Frankfurt
Kontoverbindung
Gerichtskasse Frankfurt am Main
Landesbank Hessen-Thüringen Filiale Frankfurt am Main Konto-Nr.: 1 006 030 BLZ: 500 500 00
Wichtige Hinweise
Gerichtskosten sind nach Ablauf der Zahlungsfristen vollstreckbar und werden danach zwangsweise beigetrieben. Raten- oder Stundungsanträge sind gegebenenfalls formlos mit Nachweisen über die Einkommenssituation unter Angabe des Kassenzeichens an die Gerichtskasse zu richten.
Fragen zum Bestand oder der Aufschlüsselung von Kostenrechnungen können nur die jeweiligen Sachabteilungen, nicht die Gerichtskassen, beantworten.
Schalter Gebäude A, Zimmer 68, Telefon: 069 / 1367 - 2431
Öffnungszeiten
Einzahlungen, Hinterlegungseinnahmen und -ausgaben, Abrechnung mit Gebäude B und E sowie Abteilung Höchst; Amtsanwaltschaft, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgericht